Schiffsbeteiligungen.de Fachbegriffe
Glossar für Schiffsbeteiligungen und geschlossene Fonds
Erfahren Sie mehr über Schiffsbeteiligungen und themenrelevante Begrifflichkeiten in unserem Glossar für Fachbegriffe rund um das Thema Schiffsbeteiligungen.
Schiffsbeteiligungen
- Als unternehmerische Beteiligung sind Schiffsbeteiligungen im Bereich geschlossene Fonds besonders renditestarke Investments. Anleger in eine Schiffsbeteiligung investieren in den den Bau und/ oder den Kauf eines Schiffes und profitieren von den Ausschüttungen durch Vercharterung und Verkauf.
Hier erfahren Sie mehr über Schiffsbeteiligungen als Kapitalanlage Hafteinlage
- Unter Hafteinlage/ Haftsumme ist im wesentlichen die im Handelsregister (öffentliches Verzeichnis der eingetragenen Kaufleute) vermerkte Beteiligungshöhe eines Kommanditisten im Rahmen einer Kommanditgesellschaft zu verstehen. Sie beschreibt den von Dritten im Handelsregister einsehbaren Haftumfang des Kommanditisten. Anleger fungieren als Kommanditisten, welche allein mit Ihrer Kapitaleinlage, also der geltenden Pflichteinlage, haften.
Kumuliert
- Der Begriff kumuliert stammt aus der deskripiven Statistik (beschreibende Statistik) und stellt die so genannte kumulierte Häufigkeit, bzw. Summenhäufigkeit dar. Sie beschreibt, bei welcher Höhe von Merkmalsträgern in einer empirischen Untersuchung die Merkmalsausprägung kleiner ist als die abhängige Schranke.
Schiffe/ Schiffstypen
- Als Anleger in Schiffsbeteiligungen ist es natürlich interessant zu wissen, in was für Schiffstypen investiert wird. Im Bereich der Seeschiffahrt gibt es zahlreiche verschiedene Schiffstypen, die sich durch verschiedene Charakteristiken auszeichnen. Schwergutfrachter, Containerschiffe und Massengutfrachter (Bulker/Bulkcarrier) dürften im Bereich Schiffsbeteiligungen zu den wichtigsten Vertretern von Schiffstypen gehören.
Mehr zu dem Thema Schiffstypen erfahren Sie auf unser Partnerseite. Emissionshaus
- Emissionshäuser im Bereich Schiffsbeteiligungen fungieren als Initiatoren von Schiffsfonds und bringen die so genannten geschlossenen Fonds auf den Markt. Emissionshäuser konzipieren die geschlossenen Fonds und werben das für einen geschlossenen Fonds veranschlagte Kapital von interessierten Investoren, z.B. privaten Anlegern, ein.
Kapitalrückfluss
- Der Kapitalrückfluss, auch Ausschüttung genannt, ist der Geldwerte, der sich z.B. aus der Vercharterung von Schiffen im Rahmen unternehmerischer Beteiligungen ergibt und den Anlegern zu Gute kommt. Ausschüttungen sind entsprechend des persönlichen Steuersatzes eines jeweiligen Anlegers zu versteuern.
Anlageobjekt bei Schiffsfonds
- Gebrauchte oder neue Schiffe wie z. Bsp. Containerschiffe, Tanker, Massengutfrachter oder Spezialschiffe.
Bereederung
- Technische und kaufmännische Betriebsführung von Seeschiffen, u.a. ordnungsmäßige Bemannung, Seetüchtigkeit und Ladefähigkeit, Einkauf von Treibstoff und sonstigen Schiffsbedarf, Abschluss von Versicherungen, Vorbereitung von Dockungen sowie Berichtswesen an den Eigentümer des Schiffs.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Gründung am 1. Mai 2002 mit Sitz in Bonn und Frankfurt a. M.; Beaufsichtigung und Kontrolle aller Bereiche des Finanzwesens (der Banken, der Versicherungen und des Handels mit Wertpapieren); in Deutschland verantwortlich für Anbieter und Anleger.
Emittenten
- Herausgeber (z.B. Unternehmen, öffentliche Körperschaften oder ein Staat) von Wertpapieren, die erstmals im Umlauf gebracht werden. Mit der Emission erhält der Emittent Liquidität und der Zeichner des Wertpapiers Rendite auf sein eingesetztes Kapital.
Geschlossene Fonds
- Investition i.d.R. nur im Platzierungszeitraum mit allen Chancen und Risiken möglich. Kontrollinstrument ist gemäß dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) der Prospektierungsstandard.
Handelsregister
- Öffentliches Register mit Kaufleuten im Bezirk des zuständigen Registergerichts. Einteilung in Abteilung A (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften); neue Eintragungen nur auf Antrag; unterbliebene und notwendige Eintragung wird bestraft.
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
- Gründung des eingetragenen Vereins 1932 mit Sitz in Düsseldorf; Förderung und Unterstützung der Aufgaben der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Investor (auch Kapitalanleger)
- Person, die Geld am Kapitalmarkt anlegt; Kategorisierung nach Anlagetyp (z.B. Privatanleger und institutionelle Anleger), Anlagemotivation (z.B. Finanzinvestment) und Anlageobjekt (z.B. Beteiligung an börsennotierten Unternehmen).
Kommanditist
- Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG); Außenhaftung gegenüber einem Gesellschaftgläubiger mit persönlichem Vermögen mit einer Haftsumme; Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft.
Leverageeffekt (engl. für Hebeleffekt/Hebelwirkung)
- Hebelwirkung bei Aufnahme von Fremdkapital unter günstigen Bedingungen oder geringen Zinsen eines Anlegers im Vergleich zur Erzielung einer Rendite bei der Investition.
Partenreederei
- Heute eher selten genutzte Gesellschaftsform des deutschen und österreichischen Seehandelsrechts.
Platzierungszeitraum (auch Platzierungsdauer)
- Zeitraum für den erstmaligen Verkauf an Investoren. Vor Vertriebsstart muss Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeholt und eine Zeitungsanzeige geschaltet werden. Fondsschluss bei ausreichend Anlegern und Eigenkapital.
Prospekthaftung
- Haftung des Emittenten und des Konsortiums für Schäden durch unwahre und irreführende Angaben im Prospekt, das alle notwendigen Angaben für ein Urteil des Käufers über den Emittenten und die Wertpapiere enthalten sollte.
Schiffscharter
- Nach einer Nutzungsgebühr wird ein Schiff unter bestimmten Bedingungen, die im Chartervertrag festgelegt werden, einer anderen Person für eine Zeit überlassen; im internationalen Seeverkeht gibt es den Bareboat Charter, Time Charter und Voyage Charter.
Schiffsfonds
- Geschlossene Fonds mit der risikobehafteten unternehmerischen und langfristigen Investition des Kapitals in Bau und Erwerb von Seeschiffen ohne stattliche Vorschriften. Beteiligung als Kommanditist an Ergebnissen der Gesellschaft.
Schiffsregister
- Öffentliches Register mit Einträgen von See - und Binnenschiffen, die eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Führung der deutschen Bundesflagge haben; das Register, welches von dem im Registerbezirk zuständigen Amtsgericht geführt wird, enthält Informationen zum Eigentum und zu den rechtlichen Verhältnissen der eingetragenen Schiffe.
Tonnagesteuer
- Keine eigenständige Steuer, sondern Methode zur Ermittlung von Gewinnen aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr durch Nettoraumzahl eines Schiffes.
Treuhänder
- Natürliche oder juristische Person mit der Verwaltung eines Rechts für einen Treugeber oder für die Vermittlung zwischen zwei Vertragsparteien beauftragt; z.B. Notare oder Banken.
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Zeichnungsschein (auch Beitrittserklärung)
- Formular vom Anbieter eines geschlossenen Fonds mit der sich der Anleger am Fond beteiligt; enthält u.a. Angaben zum Anbieter, Kontoverbindungen, Steuernummer, Widerrufsbelehrung sowie Erklärung des Anbieters und Anlegers.
Zweitmarkt
- Markt mit Handel von Gesellschaftsanteilen an geschlossenen Fonds., der durch Emissionshäuser, institutionelle Investoren und Makler ohne staatliche Kontrolle unterhalten wird; dadurch schnellere Veräußerung des erworbenen Fondsanteils mit angemessenen Preisen möglich.



